Ehe

Ehe

Ehe, die gesetzlich anerkannte Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zur dauernden Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse und zur Gründung einer Familie. Seit 1900 ist das gesamte Eherecht im Deutschen Reiche durch das Bürgerl. Gesetzbuch (§§ 1303 fg.) neugeregelt. Die Ehegatten (s.d.) haben besondere Rechte und Pflichten gegeneinander. Die Ehemündigkeit tritt bei Männern mit dem Eintritt der Volljährigkeit (vollendetes 21. Jahr), bei Mädchen mit dem zurückgelegten 16. Jahre ein. Während sich in unentwickelten Kulturständen meist Polygamie in Form von Polygynie (Vielweiberei) oder seltener Polyandrie (Vielmännerei) findet, ist in den christl. Staaten die Monogamie (Einehe) gesetzlich geschützt und Bigamie (Doppelehe) strafbar. Die E. steht unter Staats- und unter Kirchenrecht. Um die aus Gemischten Ehen (s.d.) vielfach hervorgehenden Unzuträglichkeiten zu beseitigen, ist in vielen Staaten die Zivilehe (s.d.) eingeführt, so für das Deutsche Reich durch Gesetz vom 6. Febr. 1875. Frauen dürfen nicht vor Ablauf des 10. Monats nach Beendigung ihrer E. eine neue schließen. Die Eheschließung erfolgt nach vorausgehendem Aufgebot vor dem Standesbeamten. Ein Ehehindernis besteht zwischen Verwandten in auf- und absteigender Linie, zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern, Stiefeltern und Stiefkindern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern, Adoptiveltern und Adoptivkindern und zwischen einem wegen Ehebruchs Geschiedenen und seinem Mitschuldigen. Die Ehescheidung wird nur aus bestimmten Ehescheidungsgründen (Ehebruch, s.d., bösliche Verlassung, Nachstellung nach dem Leben, grobe Mißhandlung, schwere Verletzung der durch die E. begründeten Pflichten, ehrloses oder unsittliches Verhalten, schwere und andauernde Geisteskrankheit) ausgesprochen. (S. Eheliches Güterrecht und Gütergemeinschaft, Gewissensehe, Morganatische Ehe.) – Vgl. Achelis (1893), Kohler (1897 u. 1898), Rocholl (1900), Burghold (1902).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ehe — Ehe, eher, ein Umstandswort der Zeit, welches im Positive eh, ehe, und zuweilen auch eher, im Comparative eher, und im Superlative aufs eheste, am ehesten, lautet. Es wird, 1. Eigentlich, von einer Zeit oder Begebenheit gebraucht, welche vor… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehe — ist nach dem Begriffe des Christenthums die lebenslängliche Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts. Zu gleicher Zeit Zweck und Mittel des Daseins findet sie schon in der Natur des sittlich unverdorbenen Menschen ihre Begründung. Der …   Damen Conversations Lexikon

  • Ehe — (v. althochd. êwa, altsächs. êo, »Bündnis, Vertrag, Gesetz«; vgl. Ehehaft), die nach gesetzlichen Vorschriften eingegangene Vereinigung eines Mannes und Weibes zur lebenslänglichen und ungeteilten Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse. Die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • ehe — interj. 1. ėė, ei (šaukiant): Ehe! – šūktelėjo iš švendrų rš. 2. aa (stebintis): Levas sakąs: – Ehe! tai ir už mane tvirtesnis! LMD …   Dictionary of the Lithuanian Language

  • ehe — ehe: Das Adv. mhd. ē »vormals, früher« ist verkürzt aus ēr (vgl. ↑ eher). Nhd. ehe dient noch bei Luther als Adverb; heute wird nur bayr. österr. eh für »früher«, meist aber für »ohnehin schon« (»das hab ich eh gewusst«) verwendet. Alter… …   Das Herkunftswörterbuch

  • ehe — Konj std. (15. Jh.) Stammwort. Ursprünglich eine Variante von eher: dessen r ist (nach Langvokal im Auslaut bei Unbetontheit) abgefallen, dann Zerdehnung des so entstandenen ē wie bei ēr und funktionale Differenzierung gegenüber diesem. Die… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • ėhė — ėhė̃ interj. ėė (nepritariant, reiškiant nepasitenkinimą): Ėhė̃, vaikai, šitaip tai jau negerai! Sml …   Dictionary of the Lithuanian Language

  • ėhė hu — refr.: Apynėli žaliasai, purinėli gražusai, ėhė hu hu hu, purinėli gražusai LB101 …   Dictionary of the Lithuanian Language

  • Ehe — Ehe: Aus dem umfassenden Sinn »Recht, Gesetz« des westgerm. Wortes mhd. ē, ēwe, ahd., afries. ēwa, aengl. æ̅‹w› hat sich im Ahd. und Aengl. die Bed. »Ehe‹vertrag›« abgesondert, die eine der wichtigsten Institutionen des rechtlichen und… …   Das Herkunftswörterbuch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”